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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eifelville GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Eifelville GmbH ist ein moderner Meisterbetrieb für Maler-, Lackier-, Renovierungs-, Instandsetzungs- und ergänzende Dienstleistungen rund um Gebäude. Unsere Leistungen werden auf Grundlage einer persönlichen Beratung, eines Aufmaßes sowie einer digitalen Projekt- und Baustellendokumentation geplant, ausgeführt und abgerechnet.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Eifelville GmbH und ihren Kunden. Sie sollen insbesondere sicherstellen, dass Leistungsumfang, Zahlungsvarianten, Preisnachlässe, Skonto, Zusatzleistungen, Abnahme und digitale Dokumentation eindeutig vereinbart und nachvollziehbar abgewickelt werden.

Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 03. Juni 2026

Inhaltsübersicht

Vertragspartnerin

Vertragspartnerin des Kunden ist:

Eifelville GmbH
Kölner Straße 37
54584 Jünkerath, Deutschland

E-Mail-Adresse: verwaltung@eifelville.com
Website: www.eifelville.com

Geltungsbereich und Einbeziehung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Eifelville GmbH und ihren Kunden über Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten, Spachtel- und Putzarbeiten, Renovierungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Boden- und Oberflächenarbeiten, Hausmeister- und ergänzende Dienstleistungen rund um Gebäude sowie damit verbundene Beratungs-, Aufmaß-, Koordinations-, Dokumentations- und Abrechnungsleistungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, und den Auftrag unter ihrer Einbeziehung erteilt.

6. Bei digital übermittelten Angeboten werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Angebot als Anlage beigefügt oder dem Kunden vor Auftragserteilung in dauerhaft speicherbarer Form zur Verfügung gestellt. Mit Unterzeichnung oder digitaler Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, dass ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Auftragserteilung zur Verfügung gestellt wurden.

7. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Eifelville GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Vertragsunterlagen und Rangfolge

1. Grundlage des Vertrages sind die bei Vertragsschluss einbezogenen Unterlagen und Vereinbarungen.

2. Für den Inhalt des Vertrages gilt folgende Rangfolge:

  • individuelle, ausdrücklich zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen;
  • vom Kunden angenommene Nachträge und Zusatzaufträge;
  • das vom Kunden angenommene Angebot einschließlich Leistungsbeschreibung, Preisübersicht und ausgewählter Zahlungsvariante;
  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  • die gesetzlichen Vorschriften.

3. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Eine technische oder softwarebedingte Bezeichnung innerhalb einer Preisübersicht, insbesondere die Bezeichnung eines zahlungsvariantengebundenen Preisvorteils als „Rabatt“, „Nachlass“ oder vergleichbar, stellt keine individuelle abweichende Vereinbarung dar, sofern nicht ausdrücklich ein zusätzlicher zahlungsunabhängiger Sonderrabatt vereinbart wurde.

Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote der Eifelville GmbH beruhen auf den bei Angebotserstellung bekannten und erkennbaren Umständen, insbesondere den Ergebnissen einer Besichtigung, eines Aufmaßes, den Angaben des Kunden sowie den erkennbaren Eigenschaften der zu bearbeitenden Flächen und Bauteile.

2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot unterzeichnet, digital bestätigt oder die Eifelville GmbH die Auftragserteilung in Textform bestätigt.

3. Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, ausdrücklich vereinbarten Nachträgen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Leistungen, Materialien, Untergrundvorbereitungen, Demontagen, Entsorgungen, Schutzmaßnahmen, Möbelbewegungen, Gerüstleistungen, Trocknungsmaßnahmen oder sonstige Arbeiten, die nicht im Angebot beschrieben sind, sind nur geschuldet, wenn sie nachträglich vereinbart wurden oder aufgrund nicht erkennbarer Umstände zur fachgerechten Ausführung erforderlich werden und entsprechend beauftragt oder gesetzlich vergütungspflichtig sind.

5. Angebote gelten für den im Angebot genannten Zeitraum. Ist im Angebot kein Zeitraum genannt, bleibt das Angebot vier Wochen ab Angebotsdatum gültig.

Preise, Zahlungsvarianten, Rabatt und Skonto

1. Allgemeine Preisangaben

1.1 Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

1.2 Maßgeblich für die Vergütung ist die im angenommenen Angebot ausgewiesene Vertragssumme unter Berücksichtigung der gewählten Zahlungsvariante sowie etwaiger nachträglich vereinbarter oder vergütungspflichtiger Zusatzleistungen.

1.3 Die Eifelville GmbH kann dem Kunden unterschiedliche Zahlungsvarianten anbieten. Diese Zahlungsvarianten können mit unterschiedlichen Zahlungsplänen und unterschiedlichen zahlungsabhängigen Preisvorteilen, insbesondere Skonto, verbunden sein.

2. Verbindliche Auslegung von in der Preisübersicht dargestellten Abzügen

2.1 Enthält ein Angebot neben mehreren auswählbaren Zahlungsvarianten bereits in der Preisübersicht einen prozentualen Abzug, der betragsmäßig einer angebotenen Zahlungsvariante mit Skonto oder zahlungsbedingtem Preisnachlass entspricht, stellt dieser ausgewiesene Abzug ausschließlich die rechnerische Darstellung des Preisvorteils dieser Zahlungsvariante dar.

2.2 Dies gilt insbesondere, wenn in der Preisübersicht eines Angebots ein Abzug von 5,00 % als „Rabatt“, „Nachlass“, „Preisnachlass“, „Skonto“ oder in vergleichbarer Weise bezeichnet wird und das Angebot zugleich eine Zahlungsvariante mit 5,00 % Skonto oder einem zahlungsabhängigen Preisnachlass von 5,00 % vorsieht. In diesem Fall ist der in der Preisübersicht ausgewiesene 5,00%-Abzug bereits der Preisvorteil aus dieser Zahlungsvariante und kein zusätzlicher, unabhängig hiervon gewährter Rabatt.

2.3 Gleiches gilt entsprechend für andere übereinstimmende Prozentsätze, insbesondere für eine Preisübersicht mit einem ausgewiesenen Abzug von 3,00 % und eine Zahlungsvariante mit 3,00 % Skonto.

2.4 Der Kunde erkennt mit Auswahl einer Zahlungsvariante an, dass der in der Preisübersicht bereits dargestellte, mit dieser Zahlungsvariante übereinstimmende prozentuale Abzug den Preisvorteil aus der gewählten Zahlungsvariante darstellt und nicht zusätzlich zu diesem Preisvorteil gewährt wird.

2.5 Die technische oder softwarebedingte Bezeichnung eines solchen Abzugs als „Rabatt“ ändert nichts an seiner Einordnung als Skonto beziehungsweise zahlungsvariantengebundener Preisvorteil, sofern der ausgewiesene Prozentsatz mit dem Prozentsatz der gewählten Zahlungsvariante übereinstimmt.

3. Kein zusätzlicher Rabatt neben dem Skonto ohne ausdrückliche Vereinbarung

3.1 Ein Preisvorteil aus einer Zahlungsvariante wird ausschließlich einmal gewährt. Eine Kumulation eines in der Preisübersicht bereits ausgewiesenen Abzugs mit einem betragsmäßig entsprechenden Skonto oder zahlungsabhängigen Preisnachlass aus der gewählten Zahlungsvariante ist ausgeschlossen.

3.2 Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, neben einem in der Angebots- oder Schlussrechnung bereits dargestellten Abzug von 5,00 %, der der gewählten Zahlungsvariante mit 5,00 % Skonto entspricht, nochmals weitere 5,00 % von der Vergütung abzuziehen.

3.3 Ein zusätzlicher, von der Zahlungsvariante unabhängiger Rabatt wird nur dann gewährt, wenn dieser im Angebot oder in einer späteren Vereinbarung ausdrücklich und eindeutig als zusätzlicher Rabatt bezeichnet wird.

3.4 Eine ausdrückliche Vereinbarung über einen zusätzlichen Rabatt muss insbesondere erkennen lassen, dass dieser Rabatt neben einem Skonto oder Preisvorteil aus einer Zahlungsvariante gewährt wird. Beispiel: „Zusätzlicher zahlungsunabhängiger Sonderrabatt von ... %, kumulierbar mit dem Skonto aus Zahlungsvariante ...“.

3.5 Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, besteht kein Anspruch des Kunden auf eine doppelte oder kumulative Berücksichtigung eines als Rabatt, Nachlass oder Skonto ausgewiesenen prozentualen Abzugs.

4. Darstellung einer Zahlungsvariante im Angebot

4.1 Soweit die Preisübersicht des Angebots bereits einen prozentualen Abzug enthält, obwohl der Kunde seine Zahlungsvariante erst im weiteren Verlauf des Angebots auswählt, handelt es sich bei dieser Preisübersicht um die rechnerische Darstellung derjenigen Zahlungsvariante, deren Prozentsatz dem ausgewiesenen Abzug entspricht.

4.2 Wählt der Kunde diejenige Zahlungsvariante, die dem in der Preisübersicht dargestellten prozentualen Abzug entspricht, gilt die ausgewiesene Angebotssumme bei vollständiger und fristgerechter Erfüllung der Voraussetzungen dieser Zahlungsvariante.

4.3 Wählt der Kunde eine Zahlungsvariante mit einem geringeren Skonto, einem anderen Preisvorteil oder ohne Skonto, wird die Vertragssumme entsprechend der tatsächlich gewählten Zahlungsvariante angepasst. Maßgeblich ist dann nicht die beispielhafte Preisübersicht auf Grundlage einer anderen Zahlungsvariante, sondern die Vergütung nach der tatsächlich ausgewählten Zahlungsvariante.

4.4 Wird keine Zahlungsvariante eindeutig ausgewählt, gilt die im Angebot ausdrücklich als Standardvariante bezeichnete Zahlungsweise. Fehlt eine solche Bezeichnung, besteht kein Anspruch auf Skonto oder einen zahlungsbedingten Preisnachlass.

5. Voraussetzungen für die Gewährung von Skonto oder zahlungsbedingten Preisvorteilen

5.1 Ein Skonto oder sonstiger zahlungsbedingter Preisvorteil wird nur gewährt, wenn der Kunde sämtliche Voraussetzungen der ausgewählten Zahlungsvariante vollständig erfüllt.

5.2 Zu den Voraussetzungen gehören insbesondere die vollständige und fristgerechte Leistung vereinbarter Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen.

5.3 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der vollständige Eingang des geschuldeten Betrages auf dem von der Eifelville GmbH angegebenen Konto innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist.

5.4 Werden vereinbarte Zahlungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht geleistet, entfällt der mit der Zahlungsvariante verbundene Skonto oder sonstige zahlungsbedingte Preisvorteil, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.5 Soweit der Preisvorteil in der Angebotsdarstellung bereits rechnerisch angezeigt wurde, obwohl seine endgültige Gewährung von der Erfüllung der Zahlungsbedingungen abhängt, ist die Eifelville GmbH berechtigt, die Schlussrechnung bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ohne diesen Preisvorteil zu erstellen oder entsprechend zu korrigieren.

6. Berechnungsgrundlage des Skontos

6.1 Soweit ein Skonto oder zahlungsbedingter Preisvorteil vereinbart wurde, wird dieser auf den skontofähigen Endbetrag der Netto-Auftragssumme einschließlich vereinbarter und skontofähiger Zusatzleistungen berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird anschließend auf den entsprechend verminderten Nettobetrag berechnet.

6.2 Ein zusätzlicher Skontoabzug auf einen Betrag, der bereits unter Berücksichtigung desselben Skontos oder desselben zahlungsbedingten Preisvorteils berechnet wurde, ist ausgeschlossen.

6.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten zusätzliche oder geänderte Leistungen ebenfalls als skontofähig, sofern der Kunde die Voraussetzungen der ausgewählten Zahlungsvariante auch hinsichtlich dieser Leistungen erfüllt.

6.4 Wird ein Skonto nach dem Angebot ausschließlich in der Schlussrechnung berücksichtigt, dürfen Abschlags- oder Teilrechnungen ohne endgültigen Skontoabzug gestellt werden. Der endgültige Anspruch auf Skonto entsteht erst bei vollständiger Erfüllung sämtlicher vereinbarter Zahlungsbedingungen.

Abschlagszahlungen und Schlussrechnung

1. Die Eifelville GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des vereinbarten Zahlungsplans zu verlangen.

2. Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, der ausgewählten Zahlungsvariante oder späteren Vereinbarungen.

3. Abschlagszahlungen werden auf die Schlussrechnung angerechnet.

4. Soweit im Angebot vereinbart ist, dass ein Skonto ausschließlich in der Schlussrechnung berücksichtigt wird, begründet die Zahlung von Abschlagsrechnungen keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Abzug neben dem in der Schlussrechnung ausgewiesenen Preisvorteil.

5. Die Schlussrechnung berücksichtigt den endgültigen Leistungsumfang, vereinbarte oder vergütungspflichtige Zusatzleistungen, geleistete Abschlagszahlungen sowie den aus der gewählten Zahlungsvariante gegebenenfalls einmalig zustehenden Preisvorteil.

6. Bei Verträgen, für die zwingende gesetzliche Begrenzungen für Abschlagszahlungen gelten, insbesondere bei Verbraucherbauverträgen, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen vorrangig.

Zusatzleistungen und unvorhersehbare Arbeiten

1. Angebote beruhen auf den bei Angebotserstellung erkennbaren Umständen. Bei Renovierungs-, Maler-, Putz-, Spachtel- und Instandsetzungsarbeiten können insbesondere verdeckte Untergrundmängel, unzureichende Vorarbeiten, nicht tragfähige Beschichtungen, Risse, Feuchtigkeit, Unebenheiten, Verschmutzungen oder andere erst während der Ausführung erkennbare Umstände zusätzliche Arbeiten erforderlich machen.

2. Werden zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich oder vom Kunden gewünscht, informiert die Eifelville GmbH den Kunden hierüber und holt, soweit praktisch möglich und zumutbar, vor Ausführung eine Beauftragung oder Freigabe in Textform ein.

3. Als Textform gelten insbesondere E-Mail, digitale Freigabe über eine eingesetzte Handwerkersoftware oder sonstige dauerhaft dokumentierbare elektronische Nachrichten.

4. Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung, gilt die übliche Vergütung.

5. Muss eine Leistung zur Sicherung der Baustelle, zur Vermeidung weiterer Schäden oder zur Fortführung der Arbeiten unmittelbar ausgeführt werden und kann eine vorherige Zustimmung des Kunden nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist die Eifelville GmbH berechtigt, die objektiv erforderlichen Maßnahmen auszuführen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

6. Zusatzleistungen können durch Baustellenberichte, Aufmaße, Rapporte, Fotografien, E-Mails, digitale Freigaben oder sonstige projektbezogene Dokumentationen nachgewiesen werden.

Aufmaß und Mengenabweichungen

1. Soweit Leistungen nach Mengen, Flächen, Längen, Stunden oder tatsächlichem Materialverbrauch abgerechnet werden, sind die tatsächlich ausgeführten und dokumentierten Mengen maßgeblich.

2. Im Angebot enthaltene Mengenangaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung möglichen Aufmaß oder auf Angaben des Kunden.

3. Abweichungen zwischen angenommenen und tatsächlich erforderlichen Mengen können insbesondere bei nicht vollständig zugänglichen Bereichen, verdeckten Bauteilen, geänderten Kundenwünschen oder nachträglich festgestellten Untergrundbedingungen entstehen.

4. Die Eifelville GmbH dokumentiert relevante Mengenabweichungen nach Möglichkeit digital und berücksichtigt diese in der Schlussrechnung.

Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt sicher, dass die für die Arbeiten erforderlichen Räume, Flächen und Gebäudeteile zum vereinbarten Termin zugänglich sind.

2. Der Kunde hat, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, bewegliche Gegenstände, persönliche Sachen, empfindliche Einrichtungsgegenstände und sonstige Hindernisse aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder ausreichend zu sichern.

3. Der Kunde stellt, soweit zur Durchführung erforderlich, Strom und Wasser in ausreichendem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.

4. Der Kunde informiert die Eifelville GmbH vor Beginn der Arbeiten über bekannte Leitungsverläufe, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schadstoffe, statische Besonderheiten, bekannte Untergrundprobleme, besondere Schutzanforderungen oder sonstige Umstände, die für die Ausführung erheblich sein können.

5. Entstehen durch fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden Verzögerungen oder Mehraufwendungen, kann die Eifelville GmbH hieraus entstehende gesetzlich ersatzfähige Kosten und zusätzliche Leistungen abrechnen.

Ausführung, Termine und Verzögerungen

1. Ausführungstermine und Ausführungszeiträume sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurden.

2. Die Eifelville GmbH plant ihre Baustellen sorgfältig und informiert den Kunden über den vorgesehenen Ablauf sowie wesentliche Änderungen.

3. Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen eintreten, die die Eifelville GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch:

  • fehlende Zugänglichkeit oder fehlende Mitwirkung des Kunden;
  • zusätzliche oder geänderte Leistungen;
  • Verzögerungen anderer Gewerke;
  • Materiallieferprobleme;
  • ungeeignete Witterungs-, Temperatur- oder Trocknungsbedingungen;
  • höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

4. Die Eifelville GmbH informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen und stimmt den weiteren Ablauf nach Möglichkeit mit ihm ab.

Untergründe, Materialien und Farbwirkungen

1. Die fachgerechte Ausführung von Maler-, Lackier-, Tapezier-, Spachtel- und Putzarbeiten setzt geeignete, tragfähige und ausreichend vorbereitete Untergründe voraus.

2. Werden während der Arbeiten Umstände erkennbar, die einer ordnungsgemäßen Ausführung entgegenstehen oder zusätzliche Vorarbeiten erforderlich machen, informiert die Eifelville GmbH den Kunden. Erforderliche zusätzliche Arbeiten sind gesondert zu vergüten, sofern sie beauftragt werden oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen vergütungspflichtig sind.

3. Farb-, Struktur- und Glanzgradabweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Untergründe, Lichtverhältnisse, Materialchargen, Trocknungsbedingungen, Musterflächen, Bildschirmdarstellungen oder vorhandener Altbeschichtungen auftreten. Technisch übliche und zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

4. Die Eifelville GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, verdeckte oder vom Kunden nicht mitgeteilte Eigenschaften des Untergrundes, auf Vorleistungen Dritter oder auf nachträgliche Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, soweit die Eifelville GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat.

Digitale Kommunikation und Dokumentation

1. Die Eifelville GmbH arbeitet digital. Angebote, Aufmaße, Auftragsbestätigungen, Terminabstimmungen, Nachträge, Baustellenberichte, Leistungsnachweise, Abnahmeprotokolle, Rechnungen und sonstige projektbezogene Unterlagen können elektronisch erstellt, übermittelt und gespeichert werden.

2. Die Übermittlung kann insbesondere per E-Mail oder über die von der Eifelville GmbH eingesetzte Handwerkersoftware erfolgen.

3. Der Kunde teilt der Eifelville GmbH eine aktuelle E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit und informiert unverzüglich über Änderungen seiner Kontaktdaten.

4. Digitale Dokumentationen, insbesondere Aufmaße, Baustellenberichte, Rapporte, Freigaben, Nachrichten, Terminabstimmungen, Abnahmeprotokolle und Rechnungen, dienen der nachvollziehbaren Durchführung und Abrechnung des Auftrags.

5. Elektronisch abgegebene Freigaben, Beauftragungen, Bestätigungen oder Erklärungen des Kunden sind verbindlich, soweit keine gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist.

Fotodokumentation

1. Die Eifelville GmbH ist berechtigt, zur Dokumentation des Leistungsstandes, zur Beweissicherung, zur internen Projektabwicklung und zur nachvollziehbaren Abrechnung Fotografien der bearbeiteten Flächen, Bauteile und Arbeitsergebnisse anzufertigen und projektbezogen zu speichern.

2. Fotografien zur Vertragsdurchführung und Dokumentation werden nicht ohne gesonderte Einwilligung des Kunden zu Werbezwecken veröffentlicht, soweit eine Veröffentlichung Rückschlüsse auf den Kunden, das Objekt oder persönliche Lebensbereiche zulässt.

3. Eine Nutzung von Fotografien zu Referenz-, Marketing- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt, soweit erforderlich, nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Kunden.

Fertigstellung und Abnahme

1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen zeigt die Eifelville GmbH dem Kunden die Fertigstellung an und bietet einen Termin zur gemeinsamen Abnahme an oder fordert den Kunden in Textform zur Abnahme auf.

2. Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht wesentliche Mängel vorliegen.

3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

4. Über die Abnahme kann ein schriftliches oder digitales Abnahmeprotokoll erstellt werden. Darin können insbesondere ausgeführte Leistungen, erkennbare Mängel, Restarbeiten, Nachbesserungsfristen und Vorbehalte dokumentiert werden.

5. Nimmt ein Verbraucher die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, tritt eine Abnahmefiktion nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die Eifelville GmbH wird den Verbraucher in diesem Fall in Textform auf die gesetzlichen Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hinweisen.

6. Streitigkeiten über die Rechnungsberechnung, eine Zahlungsvariante, Skonto oder einen geltend gemachten Preisnachlass hindern die Abnahme nicht, sofern keine wesentlichen Mängel der Werkleistung vorliegen.

Mängelrechte

1. Für Mängel der Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst konkret beschreiben und der Eifelville GmbH Gelegenheit zur Prüfung und, soweit ein Mangel vorliegt, zur Nacherfüllung geben.

3. Vor einer eigenmächtigen Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist der Eifelville GmbH grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben, soweit nicht ein dringender Ausnahmefall vorliegt oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen beziehungsweise unzumutbar ist.

4. Keine Mängel sind Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf gewöhnliche Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, unzureichende Lüftung oder Beheizung, nachträglich eintretende Feuchtigkeit, spätere Arbeiten Dritter, ungeeignete Vorleistungen oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Eifelville GmbH zurückzuführen sind.

Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsverzug

1. Abschlagsrechnungen sind innerhalb der im Angebot oder in der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungsfrist zahlbar.

2. Die Schlussvergütung wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen fällig, insbesondere nach Abnahme der Werkleistung und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung, soweit keine gesetzlich zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

3. Zahlungen sind unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu leisten.

4. Leistet der Kunde lediglich einen Teilbetrag oder nimmt er ohne Zustimmung der Eifelville GmbH Kürzungen vor, wird die Zahlung ausschließlich als Teilzahlung auf die offene Forderung angerechnet. Die Entgegennahme einer solchen Zahlung stellt kein Anerkenntnis der Kürzung und keine abschließende Erledigung der Rechnung dar.

5. Ein vom Kunden eigenmächtig vorgenommener Abzug wegen eines behaupteten Rabatts, Skontos, Mangels oder Gegenanspruchs führt nicht zu einer Änderung der Rechnung oder Forderung, sofern die Eifelville GmbH dem Abzug nicht ausdrücklich zustimmt oder der Abzug gesetzlich berechtigt ist.

6. Der Kunde gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.

Kündigung des Auftrags

1. Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Werkvertrag vor Vollendung des Werkes zu kündigen, bleibt unberührt.

2. Im Falle einer Kündigung richten sich die Vergütungsansprüche der Eifelville GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Die Eifelville GmbH ist berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erreichten Leistungsstand digital, fotografisch und durch Aufmaß oder Rapport zu dokumentieren.

4. Bereits ausgeführte Leistungen, bereitgestellte Materialien, erforderliche Sicherungsmaßnahmen, vergütungspflichtige Zusatzleistungen und gesetzlich ersatzfähige Aufwendungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.

5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Widerrufsrecht von Verbrauchern

1. Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

2. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.

3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Eifelville GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung beginnt, erfolgt der Beginn der Arbeiten nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen.

4. Die gesetzlichen Folgen eines Widerrufs sowie eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts bleiben unberührt.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

Haftung

1. Die Eifelville GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Eifelville GmbH nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen und sonstige Beauftragte der Eifelville GmbH.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Der Kunde kann gegenüber Forderungen der Eifelville GmbH mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

2. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers, insbesondere wegen Mängeln oder aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Verbraucherstreitbeilegung

Die Eifelville GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

3. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Eifelville GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Eifelville GmbH
Kölner Straße 37
54584 Jünkerath, Deutschland
E-Mail: verwaltung@eifelville.com
Website: www.eifelville.com

Stand: 03. Februar 2026

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